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• Sprechen Sie mit Ihrem Kind über sein
Verhalten im Internet. In welchen
Chatrooms bewegt es sich? Wo liegen
mögliche Gefahren?
• Kinder sollten wissen, was sie auf jeden
Fall unterlassen sollten: wie etwa Infor-
mationen über die eigene Identität preis-
zugeben oder sich mit nicht persönlich
bekannten Chatfreunden ohne Begleitung
von Erwachsenen zu treffen.
TIPPS
Publikum für Beschimpfungen oder Ge-
rüchte ist im Internet deutlich größer. Die
Täter bedenken oft nicht, dass sie sich
auch im virtuellen Raum sehr leicht straf-
bar machen können. So wird im § 107a
StGB eine länger andauernde Belästigung
(Stalking) auch in der virtuellen Welt unter
Strafe gestellt. Auch Beleidigungen und
Verleumdungen im Internet sind strafbar.
CYBER GROOMING
Beim „Cyber Grooming“ versuchen meist
ältere Männer über das Internet mit
Minderjährigen in Kontakt zu treten, um
sexuelle Kontakte anzubahnen. Dabei geben
sich die Täter meist als Jugendliche oder
Gleichaltrige aus, um sich im Internet das
Vertrauen der Minderjährigen zu erschlei-
chen – mit der Absicht, sich dann bei Treffen
in der realen Welt an ihnen zu vergehen.