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Lagebericht
Der Vorstand der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG stellt durch ein wirk-
sames internes Kontrollsystem die korrekte Abbildung der Geschäfts-
fälle in der Rechnungslegung sicher. Das interne Kontrollsystem zum
Rechnungslegungsprozess ist dazu konzipiert, angemessene Sicher-
heit bei der Erstellung und der wahrheitsgetreuen Darstellung von
veröffentlichten Jahresabschlüssen in Übereinstimmung mit den ge-
setzlichen Bestimmungen des BWG, des UGB und der CRR zu ge-
währleisten. Aufsichtsrat und Vorstand stützen sich dabei auf die Ex-
pertise der Fachleute, insbesondere des Bereichs Finanzen. Der
Aufsichtsrat nimmt die Überwachung der Wirksamkeit des internen
Kontrollsystems wahr.
Der Vorstand der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG stellt ein nachweis-
lich wirksames und angemessenes internes Kontrollsystem für den
Rechnungslegungsprozess sicher. Die Verantwortlichkeiten für die
einzelnen Bestandteile und Prozessschritte im Zusammenhang mit
der Rechnungslegung sind klar definiert und einzelnen Abteilungen
Sicherung der Einlagen
Solidaritätsverein der
Raiffeisen-Bankengruppe Tirol
Die Raiffeisenbanken der Raiffeisen-Bankengruppe Tirol haben ge-
meinsam mit der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG einen Solidaritäts-
verein eingerichtet, der durch geeignete Maßnahmen sicherstellt,
dass in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Vereinsmitglieder
Hilfestellung erhalten.
Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft
Diese Gemeinschaft aus Raiffeisenbanken, Raiffeisen-Landesban-
ken, der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG und der Raiffeisen
Bank International AG garantiert wechselseitig alle Kundeneinlagen
und die eigenen Wertpapieremissionen, unabhängig von der Höhe.
Die Kundengarantiegemeinschaft ist zweistufig aufgebaut: einer-
seits auf Landesebene und andererseits in der Bundesgarantiege-
meinschaft. Die Kundengarantiegemeinschaft gewährleistet somit
über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus Sicherheit für die
Kunden.
Einlagensicherungseinrichtungen der
Raiffeisen-Bankengruppe Österreich
Die Mitgliedsinstitute der Raiffeisen-Bankengruppe Tirol sind ge-
meinsam über die Raiffeisen-Einlagensicherung Tirol eGen Mit-
glied der Österreichischen Raiffeisen-Einlagensicherung eGen.
Diese Einlagensicherungsgenossenschaft stellt die Haftungsein-
richtung für die gesamte Raiffeisen-Bankengruppe gemäß §§ 93,
93a und 93b BWG dar.
Zum Zweck der Einlagensicherung ist in der Raiffeisen-Banken-
gruppe Österreich ein entsprechendes Früherkennungssystem im-
plementiert, das basierend auf einem umfassenden Meldewesen
über die Ertrags- und Risikoentwicklung aller Mitgliedsinstitute lau-
fende Analysen und Beobachtungen durchführt.
Institutsbezogene Sicherungssysteme
Im Sinne der Artikel 49 Abs. 3 und 113 Abs. 7 CRR hat die Raiffei-
sen-Landesbank Tirol AG auf Bundesebene zusammen mit der RZB,
den anderen Raiffeisen-Landesbanken und mit einigen anderen Ins-
tituten der Raiffeisen-Bankengruppe einen Vertrag zur Errichtung ei-
nes institutsbezogenen Sicherungssystems abgeschlossen (B-IPS).
Einen inhaltsgleichen Vertrag haben auch die Raiffeisen-Landes-
bank Tirol AG und die 76 Tiroler Raiffeisenbanken abgeschlossen
(L-IPS). Beide Verträge dienen der Sicherstellung einer ausreichen-
den Liquidität und der Solvenz der Vertragsparteien. Diese Haf-
tungsvereinbarungen ermöglichen es den Instituten zum einen, Po-
sitionen in Eigenmittelinstrumenten anderer Vertragspartner nicht
von den eigenen Eigenmitteln abziehen zu müssen (Artikel 49 Abs.
3 CRR). Zum anderen dürfen die Institute Risikopositionen gegen-
über anderen Vertragsparteien von der Anforderung der Berech-
nung der risikogewichteten Positionsbeträge ausnehmen (Artikel
113 Abs. 7 CRR). Beide institutsbezogenen Sicherungssysteme wur-
den von der Finanzmarktaufsicht durch Bescheid genehmigt.
Bericht über Forschung und Entwicklung
Bezüglich Forschung und Entwicklung gibt es branchenbedingt keine relevanten Aktivitäten.
Bericht über wesentliche Merkmale des internen
Kontroll- und Risikomanagementsystems im
Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
zugeordnet. Das interne Kontrollsystem ist implementiert und im Hin-
blick auf den Rechnungslegungsprozess in Dienstanweisungen do-
kumentiert. Das interne Kontrollsystem ist durch die definierten Kon-
trollen wie Vieraugenprinzip, Überprüfung der Datenqualität und
Plausibilitätskontrollen integrierter Bestandteil von technischen und
organisatorischen Prozessen, verbindet Risiko und Compliance und
stellt sicher, dass auf Basis definierter Risiken adäquate Kontrollen im-
plementiert und korrekt ausgeführt werden. So wird die Trennung von
sensiblen Tätigkeiten durch eine restriktive Vergabe von IT-Berechti-
gungen unterstützt.
Ein regelmäßiger Informationsaustausch der für den Rechnungsle-
gungsprozess relevanten Daten innerhalb der einzelnen Organisati-
onseinheiten stellt einen Eckpfeiler des internen Kontrollsystems dar.
Die interne Revision überprüft unabhängig und regelmäßig auch im
Bereich des Rechnungswesens die Einhaltung der internen Vorschrif-
ten. Der Leiter der internen Revision berichtet direkt an den Vorstand.