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Jahresabschluss

Bericht zum Jahresabschluss

Ich habe den beigefügten Jahresabschluss der

Raiffeisen-Landesbank Tirol AG,

Innsbruck,

für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2015

unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Dieser Jahresab-

schluss umfasst die Bilanz zum 31. Dezember 2015, die Gewinn-

und Verlustrechnung für das am 31. Dezember 2015 endende Ge-

schäftsjahr sowie den Anhang.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für

den Jahresabschluss und die Buchführung

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind für die Buchfüh-

rung sowie für die Aufstellung eines Jahresabschlusses verant-

wortlich, der ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz-

und Ertragslage der Gesellschaft in Übereinstimmung mit den

österreichischen unternehmens- und bankrechtlichen Vorschrif-

ten vermittelt. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umset-

zung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit

dieses für die Aufstellung des Jahresabschlusses und die Vermitt-

lung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und

Ertragslage der Gesellschaft von Bedeutung ist, damit dieser frei

von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es aufgrund von be-

absichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und An-

wendung geeigneter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden; die

Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gege-

benen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen.

Verantwortung des Abschlussprüfers und

Beschreibung von Art und Umfang der

gesetzlichen Abschlussprüfung

Meine Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils

zu diesem Jahresabschluss auf der Grundlage meiner Prüfung.

Ich habe meine Prüfung unter Beachtung der in Österreich gel-

tenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemä-

ßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern,

dass ich die Standesregeln einhalte und die Prüfung so plane und

durchführe, dass ich mir mit hinreichender Sicherheit ein Urteil da-

rüber bilden kann, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen

Fehldarstellungen ist.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlun-

gen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Be-

träge und sonstigen Angaben im Jahresabschluss. Die Auswahl

der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des

Abschlussprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung

des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei

es aufgrund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern.

Bei der Vornahme dieser Risikoeinschätzung berücksichtigt der

Abschlussprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Auf-

stellung des Jahresabschlusses und die Vermittlung eines mög-

lichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

der Gesellschaft von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung

der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzu-

Bestätigungsvermerk

legen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit

der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben. Die Prüfung

umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der ange-

wandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und der von

den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schät-

zungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Jahres-

abschlusses.

Ich bin der Auffassung, dass ich ausreichende und geeignete Prü-

fungsnachweise erlangt habe, sodass meine Prüfung eine hinrei-

chend sichere Grundlage für mein Prüfungsurteil darstellt.

Prüfungsurteil

Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Aufgrund der

bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahres-

abschluss nach meiner Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften

und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Fi-

nanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2015 sowie der Er-

tragslage der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner bis

zum 31. Dezember 2015 in Übereinstimmung mit den österreichi-

schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

Aussagen zum Lagebericht

Der Lagebericht ist aufgrund der gesetzlichen Vorschriften darauf

zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob

die sonstigen Angaben im Lagebericht nicht eine falsche Vorstel-

lung von der Lage der Gesellschaft erwecken. Der Bestätigungs-

vermerk hat auch eine Aussage darüber zu enthalten, ob der Lage-

bericht mit dem Jahresabschluss in Einklang steht.

Der Lagebericht steht nach meiner Beurteilung in Einklang mit dem

Jahresabschluss.

Wien, am 22. Februar 2016

Als vom Österreichischen Raiffeisenverband bestellter Revisor:

Dr. Matthias Trost

Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit

meinem Bestätigungsvermerk darf nur in der von mir bestätigten

Fassung erfolgen. Für abweichende Fassungen (z. B. Verkürzung

oder Übersetzung in eine andere Sprache) sind die Vorschriften

des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.