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Jahresabschluss
Rückstellung für
31.12.2014
Vorjahr
in EUR
in TEUR
Offene Zinsswaps
3.060.000
1.290
Eventualverpflichtungen
2.274.322
3.685
Bonuszahlungen
2.002.736
2.349
Jubiläumsgelder
1.417.924
1.545
Sozialplan
1.400.000
2.000
Weiters sind in den sonstigen Verbindlichkeiten Aufwendungen aus Zinsabgrenzungen in Höhe von EUR 32.284.929 (Vorjahreswert: TEUR
37.064) und Fremdwährungsbewertungen von Derivaten in der Höhe von EUR 11.328.572 (Vorjahreswert: TEUR 31.982) enthalten, die
nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
Zum Bilanzstichtag waren festverzinsliche und nicht festverzinsliche Wertpapiere in Höhe von EUR 1.973.971.865 (Vorjahreswert: TEUR
1.327) und Forderungen in Höhe von EUR 420.861.847 (Vorjahreswert: TEUR 421.282) als Sicherheiten für Verpflichtungen aus folgenden
Geschäften geleistet:
Im Geschäftsjahr wurde ein Betrag von EUR 12.780 (Vorjahreswert: TEUR 10) gemäß § 208 Abs. 2 UGB aus steuerrechtlichen Gründen
nicht zugeschrieben. Die künftig zu erwartende steuerliche Belastung beträgt EUR 3.195 (Vorjahreswert: TEUR 2).
Ergänzende Angaben
In der Bilanz sind folgende auf Euro umgerechnete Fremdwährungsbeträge enthalten:
Aktiva
Vorjahr
Passiva
Vorjahr
in EUR
in TEUR
in EUR
in TEUR
937.903.565
1.174.810
175.577.416
165.857
31.12.2014
Vorjahr
in EUR
in TEUR
Nicht festverzinsliche mündelsichere Wertpapiere
7.584.000
7.584
31.12.2014
Vorjahr
in EUR
in TEUR
EZB-Mengentenderverfahren
312.500.000
322.065
EIB-Refinanzierungen
139.335.083
97.351
Hypothekenpfandbriefe
45.357.135
5.809
Öffentliche Pfandbriefe
63.938.633
0
Exportfondskredite
20.460.413
20.988
Raiffeisen Public Finance
11.266.032
36.979
GSA Bargeldversorgung
10.774.413
12.498
EUREX Margin und Fonds
6.699.332
893.993
Rückstellungen und sonstige Verbindlichkeiten
In den sonstigen Rückstellungen (PASSIVA 6. d) sind folgende wesentliche Positionen enthalten:
Aufstellung gem. § 64 Abs. 1 Z 8 BWG über die als Sicherheit gestellten Vermögensgegenstände
Zur Deckung für hereingenommene Mündelgelder in Höhe von EUR 6.000.602 (Vorjahreswert: TEUR 5.737) im Sinne des § 66 BWG und
§ 2 Abs. 1 Mündelsicherheitsverordnung dienen nachfolgende Vermögenswerte: