Seite 6 - Folder Zins- und Währungsmanagement

Basic HTML-Version

b) Collar
Ein Collar ist eine Kombination aus einem gekauften Zinscap und einem verkauften
Zinsfloor (Zinsuntergrenze). Auch der Collar stellt eine Versicherung gegen zukünftige
Zinserhöhungen dar.
Ihr Wunsch
Sie finanzieren sich größtenteils variabel und suchen nach Möglichkeiten, sich gegen
steigende Zinsen abzusichern. Die Prämie für den Zinscap ist Ihnen zu teuer, darum
reduzieren Sie Ihren Aufwand durch den gleichzeitigen Verkauf eines Zinsfloors.
Unsere Lösung
Ebenso wie beim Zinscap sichern Sie sich durch den Kauf eines Collars durch
Bezahlung einer einmaligen Prämie gegen einen möglichen Anstieg des Euribors ab.
Allerdings verpflichten Sie sich durch den Verkauf eines Zinsfloors, bei Unterschreiten
der Zinsuntergrenze Ausgleichszahlungen zu leisten, sodass Sie von stark fallenden
Zinsen nicht mehr profitieren.
Mögliche Risiken
Der Käufer eines Collars ist dem Risiko eines Totalverlustes der Prämie
ausgesetzt und verpflichtet sich, beim Unterschreiten der Zinsuntergrenze
Ausgleichszahlungen zu leisten.
Mit Abschluss eines Collars sind Ihre Zinsrisiken ggf. nicht für die gesamte Laufzeit
des Darlehens abgesichert. Eine weitere Absicherung nach Ablauf des Caps wird in
der Regel möglich sein, dann allerdings unter Umständen nur zu einem höheren
Zinssatz oder einer höheren Prämie.
Nur beim Über- bzw. Unterschreiten des Strikes zum jeweiligen viertel- oder
halbjährlichen Fixingzeitpunkt erfolgt eine Ausgleichszahlung. Ein Über- bzw.
Unterschreiten der Ober- oder Untergrenze zwischen den Fixingzeitpunkten ist
für die Option unerheblich.
Das Geschäft ist rechtlich getrennt vom Kredit. Eine vorzeitige Auflösung des Collars
ist jederzeit möglich. Ein negativer Marktwert könnte auch eine Zahlungsverpflichtung
bei Auflösung des Collars hervorrufen.
Laufzeit
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Obergrenze
Untergrenze
Kunde hat
Ausgleichs-
zahlung
zu leisten
Kunde erhält Ausgleichszahlung
Zinssatz
6