Raiffeisen KOMPAKT 02 | 2025

27 KOMPAKT 2|2025 – FINANCE LIFE HACK ie Omnibus-Verordnung hat ein Ziel, und zwar die Nachhaltigkeitsberichtspflichten der EU zu vereinfachen“, fasst Werner Zima, Sustainable-FinanceExperte der RLB Tirol, das im Februar vorgelegte Gesetzespaket zusammen. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird auf EU-Ebene bisher über die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) geregelt, laut der Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden zur Berichterstattung verpflichtet sind. Das ändere sich jetzt: Berichtspflichtig sind nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und entweder mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro. Sie verringert außerdem die Berichtspflichten, die auch kleinen Unternehmen im Rahmen der EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) auferlegt werden können. VORTEIL NACHHALTIGKEIT — Für nicht berichtspflichtige kleine und mittlere Unternehmen wird mit dem VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard) zusätzlich eine unkomplizierte, standardisierte Möglichkeit zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung geschaffen, die Zima auch den Tiroler Unternehmen empfiehlt: „Es ist überlebenswichtig, nachhaltige Kennzahlen und einen klaren Impact nachweisen zu können.“ Ansonsten sei man schon heute von vielen Bundesförderungen und Ausschreibungen ausgeschlossen und habe einen klaren Nachteil beim Recruiting: „Viele junge Leute wollen nicht in einem Unternehmen arbeiten, das sich nicht nachhaltig einsetzt.“ Wer bisher noch keine Erfahrung mit dem Thema habe, könne sich dazu jederzeit unverbindlich für Unterstützung an seine jeweilige Raiffeisenbank wenden.| „D Einfacher berichten Mit der Omnibus-Verordnung führt die EU weitreichende Veränderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung ein. Was genau diese für Tiroler Unternehmen bedeuten, erklärt Sustainable- Finance-Experte Werner Zima von der RLB Tirol. Von Lisa Schwarzenauer WAS REGELT DIE OMNIBUS-VERORDNUNG? Die Omnibus-Verordnung vereinfacht und bündelt die in der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), der Taxonomie-Verordnung und der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) enthaltenen Berichtspflichten. Weiters wird der Anwenderkreis auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter:innen eingeschränkt. © VICTOR KLEIN Wer seinen NachhaltigkeitsImpact nachweisen kann, punktet auch im Recruiting, weiß Sustainable-FinanceExperte Werner Zima.

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