Mit.Einander RB Matrei Ausgabe April 2018
Urlaubszeit ist Reisezeit. Wer verreist, sollte seine Versicherungen prüfen, wie weit diese im Fall der Fälle im Urlaub bzw. im Ausland schützen. Das gilt ganz besonders, wenn man z. B. mit Mietfahrzeugen unterwegs ist. Doch bevor es losgeht, sollte man auch noch die eigenen vier Wände urlaubsklar machen. Um dabei nichts zu verges- sen, hilft eine einfache Esels- brücke. Denn im Hinblick auf den Versicherungsschutz gilt: Wichtig ist, dass man aufs Absperren nicht vergisst. Das gilt für Türen und Fenster ebenso wie für die Wasserzufuhr. So ist es im Hinblick auf die Einbruchs-Prävention notwendig, sämtliche Eingänge, Terrassentüren und Fenster zu verriegeln, sobald alle – auch nur für kurze Zeit – aus dem Haus ge- hen. Darüber hinaus gibt es die soge- nannte 72-Stunden-Regel. Die besagt, dass alle Wasserleitungen zu sperren sind, sobald das Haus von allen Perso- nen für mehr als 72 Stunden verlassen wird. Das ist natürlich im Winter im Hinblick auf Frost ein Thema, die Regel gilt jedoch im Sommer genauso. Die Urlaubszeit ist die Saison für Mietautos und -motorräder. Viele Flugrei- sende wollen am Urlaubsort nicht auf die von daheim gewohnte Mobilität verzichten. Dabei ist man aber gut beraten, sich vorab mit den lokalen Rahmenbedingun- gen in der Kfz-Versicherung bzw. den Mindestdeckungssummen vertraut zu Ich packe meine Koffer ... machen. Denn gerade in Destinationen wie beispielsweise Griechenland, Italien bis hin zur Türkei sind die gesetzlichen Untergrenzen erheblich geringer als in Österreich. So liegt etwa in der Türkei die vorgeschriebene Deckungssumme für Sachschäden bei lediglich 8.571 Euro und für Körperschäden bei 85.710 Euro pro Person. Bei Schäden, die über die versicherten Summen hinausgehen, haftet der Fahrer mit seinem privaten Vermögen. Wer hingegen für sein eige- nes Fahrzeug in Österreich die passen- de Kfz-Versicherung hat, ist selbst bei einem Unfall mit einem Mietfahrzeug im Ausland im Ausmaß seiner in Österreich geltenden Deckungssumme – also mind. 7 Mio. Euro – abgesichert. Wir bie- ten mit der Raiffeisen Kfz-Versicherung standardmäßig eine Deckungssumme von 15 Mio. Euro. Aber auch wer auf eigenen Rädern unterwegs ist, darf sich auf seine Raiffeisen Kfz-Versicherung verlassen. Die VerkehrsSoforthilfe bietet Selbstfahrern Unterstützung im Ausland durch Unfall- bzw. Notfallhilfe, Abschlep- pen, Bergen und vieles mehr. Wer eine Parkschadenkasko hat, profitiert im Aus- land sogar von einer Vollkaskodeckung. Ganz generell lässt sich sagen: Die ver- schiedenen Raiffeisen Versicherungen decken bereits standardmäßig sehr viel ab, wovor man sich auf Reisen sinnvoll schützen möchte. Ein Beispiel ist die Außerhausversicherung. Die ist inkludiert in der Wohnungs- und Ei- genheimversicherung: So schützt etwa die Privathaftpflichtversicherung auch im Urlaub weltweit durch die Abwehr unbegründeter und die Befriedigung begründeter Schadenersatzforderun- gen. Das gilt z. B. auch bei Schäden im Hotelzimmer, sofern dieses nicht länger als einen Monat gemietet wurde. In der Unfallversicherung besteht wiederum im Rahmen des Notfallpakets speziel- ler Reiseschutz: So gilt für kurzfristige Auslandsaufenthalte bis 45 Tage Versi- cherungsschutz in der Höhe von 25.000 Euro. Damit werden Behandlungskos- ten, wie Medikamente und Therapien bis hin zu Arztrechnungen und Rechnungen von Privatkliniken, ersetzt. Darüber hinaus werden bei Notwendigkeit die Kosten einer Rückholung mit dem Am- bulanz-Jet in unbegrenzter Höhe inklu- sive der Mehrkosten der Rückreise von mitversicherten Personen im Rahmen der Versicherungssumme ersetzt. Speziellen Reiseschutz bieten wir aber auch über die Raiffeisen Gold- und Platin-Kreditkarten: von der Reisegepäck-Versicherung inkl. Dokumenten-Ersatz über eine Reiseun- fall-Versicherung inkl. Bergekosten bis zur Reise-Stornoversicherung, um nur einige Beispiele zu nennen. Bei letzterer gilt der Versicherungsschutz nicht nur für Pauschalreisen, sondern auch bei individueller Anreise für gebuchte Quar- tiere und öffentliche Linienverkehrsmit- tel, wie Flugzeug oder Bahn. Wer seine Karte innerhalb von zwei Monaten zu- mindest einmal verwendet, hat auf sei- ner Reise vollen Versicherungsschutz. Auch wenn die Reise selbst nicht mit der Kreditkarte bezahlt wurde. iStock.com © seb-ra
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