Mit.Einander RB Matrei Ausgabe April 2018

Liebe Leserinnen, liebe Leser! Wussten Sie, dass die Genossenschaftsidee des Gründervaters Friedrich Wilhelm Raiffeisen ein UNESCO-Weltkulturerbe ist? Doch was hat es mit der Genossenschaftsidee auf sich und warum ist diese bis heute von bedeutendem Wert für die Raiffei- senbank Matrei am Brenner? Die Genossenschaft ist eine Form der gesellschaftlichen Selbstor- ganisation, ein Modell der kooperativen Selbsthilfe und Selbst- verantwortung. Das Konzept fördert die soziale, kulturelle und ökonomische Partizipation, indem Mitglieder durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen auch zu Miteigentümern werden. Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch schu- fen Mitte des 19. Jahrhunderts entscheidende Grundlagen für die Genossenschaftsidee und gründeten die ersten genossenschaftli- chen Organisationen mit moderner Prägung. Die Raiffeisenbank Matrei am Brenner eGen ist eine Genossen- schaft nach diesem Vorbild. Die Rechtsform ist bis heute so erfolg- reich, weil wir wirtschaftlich selbstständig am Markt agieren und unabhängig von staatlichen Subventionen wie auch von renditeori- entierten Investoren sind. Eines unserer Genossenschaftsprinzipien widmet sich der Regi- onsförderung. Wir sind in der Region und für diese da. Im Speziel- len fördern wir für „Jung und Alt“ in Bereichen wie Bildung, Sport, Kultur, Vereine und engagieren uns im sozialen Bereich. Auch für Einzelprojekte haben wir ein offenes Ohr. Die Genossenschaft als Wirtschaftsform ist nach wie vor zeitge- mäß. Friedrich Wilhelm Raiffeisens Geburtstag jährte sich am 30. März 2018 zum 200. Mal. Sein Name steht für eine Wirtschafts- und Gesellschaftsform, die auf Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung basiert. Ein Wirtschaften nach der Devise „Was einer allein nicht schafft, das schaffen viele“ , Raiffeisens berühmtestem Zitat. Ihr Peter Mair Geschäftsleiter Raiffeisenbank Matrei am Brenner eGen Liebe Leserinnen, liebe Leser! Ein Todesfall in der Familie, ... die Hinterbliebenen stehen vor schwierigen und emotionalen Aufgaben. Doch was passiert mit dem Konto und weiteren Vermögenswerten? Im Folgenden gebe ich Ihnen ei- nen kurzen Überblick, welche Maßnahmen im Todesfall getroffen werden und worauf Sie achten sollten. Das Verlassenschaftsverfahren wird vom Notar abgehandelt. Die Zuwei- sung eines Notars erfolgt automatisch. Dieser kontaktiert Angehörige, welche über die persönlichen und vermögensrechtlichen Verhältnisse des Verstorbenen Bescheid wissen. Nach Aufnahme der Vermögenswerte wendet sich der Notar an uns, mit der Bitte um Meldung der Vermögens- werte mit Stand zum Todestag. Zu beachten ist, dass ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens vom Ableben sämtliche Konten und legitimierte Vermögenswerte wie z. B. Bausparverträge, Lebensversicherungen, Spar- bücher, Wertpapierdepots usw., welche auf die verstorbene Person iden- tifiziert sind, gesperrt werden. Alle laufenden Zahlungen werden ebenfalls nicht mehr durchgeführt. Bis zur Abhandlung der Verlassenschaft bleibt die Sperre der Konten und Vermögenswerte aufrecht. Eine Ausnahme bilden die Gemeinschaftskonten, über welche gleichbe- rechtigte Kontoinhaber einzeln verfügen können. Bei Ableben eines Kontoinhabers kann der zweite Kontoinhaber weiterhin im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit über das Konto verfügen. Am Ende des Verlassenschaftsverfahrens steht der Einantwortungsbeschluss. Dieses Dokument wird vom Bezirksgericht ausgestellt und persönlich zugestellt. Darin wird festgehalten, wer zu welcher Quote erbberechtigt ist. Wie lange das Verfahren dauert, hängt von vielen Faktoren ab. Haben Sie Fragen? Unser erfahrenes Team berät und unterstützt Sie gerne. Weiters lade ich Sie herzlich zur Informationsveranstaltung „Vererben und Verschenken“, thematisiert von Notar RA Mag. jur. Martin Moser, am 16. Mai 2018 um 19 Uhr in der Raiffeisenbank Matrei am Brenner ein (siehe Innenteil). Ihr Erich Nagele Geschäftsleiter Raiffeisenbank Matrei am Brenner eGen Wer war Friedrich Wilhelm Raiffeisen? Friedrich Wilhelm Raiffeisen wurde am 30. März 1818 im da- mals preußischen Hamm an der Sieg geboren. Seine Kindheit war von finanziellen Nöten geprägt. Wer- te wie Fleiß und Sparsamkeit wur- den Teil seiner Persönlichkeit. Die ersten genossenschaftlichen Bestrebungen hatten vorerst noch wenig mit dem Finanzwe- sen im heutigen Sinn zu tun. Im Rahmen von Hilfsvereinen erhielten Mitglieder Hilfszuwendun- gen von beispielsweise Saatgut. Die positiven Ergebnisse ermunterten Raiffeisen an seinen genossenschaftlichen Ideen festzuhalten. Aufgrund seiner Augenerkrankung wurde Raiffei- sen bereits imAlter von 47 Jahren pensioniert und erhielt wegen seiner wenigen Dienstjahre eine bescheidene Pension, welche er mit diversen Nebeneinkünften zu verbessern versuchte. Daneben fand Raiffeisen Zeit, sich seinen genos- senschaftlichen Ideen zu widmen. Ein wesentli- cher Schritt zur weiteren Verbreitung seines Kon- zepts war das 1866 von ihm veröffentlichte Buch „Die Darlehnskassen-Vereine als Mittel zur Abhilfe der Noth der ländlichen Bevölkerung sowie auch der städtischen Handwerker und Arbeiter“. Darin schilderte er seine Erfahrungen beim Aufbau von Selbsthilfeorganisationen und gab Hinweise für die praktische Umsetzung. Der Ratgeber fand rege Verbreitung. Zu weiteren wichtigen genossenschaftlichen Ideen Raiffei- sens zählte die Gründung von Zentralkassen, die insbesondere den überregionalen Geldausgleich zwischen den einzelnen Darlehnskassen über- nehmen sollten, sowie der Zusammenschluss zahlreicher Einzelgenossenschaften durch die Bildung von übergeordneten Verbänden. Nach kompletter Erblindung und steter Verschlechte- rung seines Gesundheitszustandes trat er ver- mehrt von seinen Ämtern zurück. Am 11. März 1888 verstarb Friedrich Wilhelm Raiffeisen. Über die Trauerfeierlichkeiten berichtete wenige Tage später das Landwirtschaftliche Genossenschafts- blatt: „Groß war die Anzahl Derer, die Vater Raiffeisen auf seinem Letzten Gange begleiteten, aber noch unendlich größer ist die Zahl Derjenigen, die seinen Tod mit uns betrauern, überall da, wo man Verständnis hat für wahre Menschenliebe. Sind doch zahllos die Nachrufe, welche ihm in der Presse aller Länder gewidmet werden. Nun weilt sein müder Leib in der kühlen Erde, um auszuruhen in seiner letzten Wohnung von den Mühen und Arbeiten dieses Lebens. Er ruhe in Frieden! Wird doch sein Andenken und sein Geist ewig unter uns fortleben!“ Sein Name wurde zum Synonym für die ländli- chen Genossenschaften. Insbesondere bis in die 1930er Jahre hinein gab es kaum ein Dorf ohne eine Raiffeisengenossenschaft oder eine Raiff­ eisenkasse. Selbst bis heute existiert sein Name in vielen Genossenschaften und Banken weiter. Quelle: http://genossenschaftsgeschichte.info

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