Seite 40 - RLB Geschäftsbericht 2013

Basic HTML-Version

40
Jahresabschluss
Kosten eigener Emissionen
Emissionskosten und Agio bzw. Disagio werden auf die Laufzeit
der Schulden linear verteilt.
Pensionsrückstellung
Die Rückstellung für Pensionen wird nach anerkannten versiche-
rungsmathematischen Grundsätzen nach dem Teilwertverfahren
auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 2 % (Vorjahr 3 %) unter
Verwendung des Tafelwerkes von Pagler & Pagler (AVÖ 2008) und
unter Berücksichtigung des individuellen Pensionsantrittsalters be-
rechnet. Ein Fluktuationsabschlag wird nicht vorgenommen. Geld-
wertanpassungen werden durch Verwendung des Realzinssatzes
berücksichtigt.
Rückstellungen für Abfertigungsverpflichtungen
und ähnliche Verpflichtungen
Für Abfertigungsverpflichtungen zum Bilanzstichtag wird nach fi-
nanzmathematischen Grundsätzen unter Verwendung eines Zins-
satzes von 2 % (Vorjahr 3%) und unter Berücksichtigung des indi-
viduellen gesetzlichen Pensionsantrittsalters vorgesorgt. Für die
Verpflichtung zur Zahlung von Jubiläumsgeldern wird nach finanz-
mathematischen Grundsätzen analog den Abfertigungsverpflich-
tungen vorgesorgt. Ein Fluktuationsabschlag wird nicht vorge-
nommen. Geldwertanpassungen werden durch Verwendung des
Realzinssatzes berücksichtigt.
Sonstige Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vor-
sichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennba-
ren Risken sowie dem Grunde nach wahrscheinliche oder sichere,
jedoch hinsichtlich der Höhe ungewisse Verbindlichkeiten mit den
Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Be-
urteilung erforderlich sind.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit dem Nennwert bzw. höheren Rück-
zahlungswert angesetzt.
Ausweis derivative Geschäfte
Aufgrund einer technischen Änderung der Buchungslogik bei den
derivativen Geschäften erfolgte erstmalig eine Bruttodarstellung
der daraus resultierenden Zinserträge und -aufwendungen.
Diese Änderung der Buchungslogik wirkt sich auch auf die Aktive
und Passive Rechnungsabgrenzung aus. Derivatprämien werden
nicht mehr in den sonstigen Aktiva und Passiva dargestellt, son-
dern in der Aktiven und Passiven Rechnungsabgrenzung. Die Ver-
gleichszahlen des Vorjahres wurden nicht angepasst.
Hinweis auf die Medien
der Offenlegung gemäß § 26 BWG
Gemäß § 26 BWG haben Kreditinstitute zumindest einmal jährlich
Informationen über ihre Organisationsstruktur, ihr Risikomanage-
ment und ihre Risikokapitalsituation offenzulegen. Diese Informati-
onen werden auf der Internetseite der RLB Tirol AG (www.rlb-tirol.at)
veröffentlicht.