Seite 40 - RLB Geschäftsbericht 2012

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Jahresabschluss
Kosten eigener Emissionen
Emissionskosten und Agio bzw. Disagio werden auf die Laufzeit
der Schulden linear verteilt.
Pensionsrückstellung
Die Rückstellung für Pensionen wird nach anerkannten versiche-
rungsmathematischen Grundsätzen nach dem Teilwertverfahren
auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 3 Prozent (Vorjahr 4 Pro-
zent) unter Verwendung des Tafelwerkes von Pagler & Pagler (AVÖ
2008) und unter Berücksichtigung des individuellen Pensionsan-
trittsalters berechnet. Ein Fluktuationsabschlag wird nicht vorge-
nommen. Geldwertanpassungen werden durch Verwendung des
Realzinssatzes berücksichtigt.
Rückstellungen für Abfertigungsverpflichtungen
und ähnliche Verpflichtungen
Für Abfertigungsverpflichtungen zum Bilanzstichtag wird nach
finanzmathematischen Grundsätzen unter Verwendung eines
Zinssatzes von 3 Prozent (Vorjahr 4 Prozent) und unter Berück-
sichtigung des individuellen gesetzlichen Pensionsantrittsalters
vorgesorgt. Für die Verpflichtung zur Zahlung von Jubiläumsgel-
dern wird nach finanzmathematischen Grundsätzen analog den
Abfertigungsverpflichtungen vorgesorgt. Ein Fluktuationsabschlag
wird nicht vorgenommen. Geldwertanpassungen werden durch
Verwendung des Realzinssatzes berücksichtigt.
Sonstige Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vor-
sichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennba-
ren Risken sowie dem Grunde nach wahrscheinliche oder sichere,
jedoch hinsichtlich der Höhe ungewisse Verbindlichkeiten mit den
Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Be-
urteilung erforderlich sind.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit dem Nennwert bzw. höheren Rück-
zahlungswert angesetzt.
Bewertung von Derivaten
Derivative Finanzinstrumente wurden mit dem Marktwert bewertet.
Bei der Bildung von Bewertungseinheiten werden Marktwerte aus
Derivaten nicht gebucht. Der Marktwert ist jener Betrag, zu dem Fi-
nanzinstrumente am Bilanzstichtag zu fairen Bedingungen verkauft
oder gekauft werden können. Sofern Börsenkurse vorhanden wa-
ren, wurden diese zur Bewertung herangezogen. Für Finanzinst-
rumente ohne Börsenkurs wurden interne Bewertungsmodelle mit
aktuellen Marktparametern, insbesondere die Barwertmethode und
Optionspreismodelle, herangezogen.
Hinweis auf die Medien
der Offenlegung gemäß § 26 BWG
Gemäß § 26 BWG haben Kreditinstitute zumindest einmal jährlich
Informationen über ihre Organisationsstruktur, ihr Risikomanage-
ment und ihre Risikokapitalsituation offenzulegen. Diese Informati-
onen werden auf der Internetseite der RLB Tirol AG (www.rlb-tirol.at)
veröffentlicht.