Seite 44-45 - RLB Geschäftsbericht 2009

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Bericht zum Jahresabschluss
Ich habe den beigefügten Jahresabschluss der Raiffeisen-Lan-
desbank Tirol AG, Innsbruck, für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner
bis zum 31. Dezember 2009 unter Einbeziehung der Buchführung
geprüft.
Dieser Jahresabschluss umfasst die Bilanz zum 31. Dezember
2009, die Gewinn- und Verlustrechnung für das am 31. Dezember
2009 endende Geschäftsjahr sowie den Anhang.
Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter für den Jahresabschluss
und die Buchführung
Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind für die
Buchführung sowie für die Aufstellung und den Inhalt eines Jah-
resabschlusses verantwortlich, der ein möglichst getreues Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft in
Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und
bankrechtlichen Vorschriften vermittelt. Diese Verantwortung
beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines
internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Aufstellung des
Jahresabschlusses und die Vermittlung eines möglichst getreuen
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossen-
schaft von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen
Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder
unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeig-
neter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden; die Vornahme
von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen
Rahmenbedingungen angemessen erscheinen.
Verantwortung des Revisors und
Beschreibung von Art und Umfang
der gesetzlichen Revision
Meine Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils
zu diesem Jahresabschluss auf der Grundlage meiner Prüfung.
Ich habe meine Prüfung unter Beachtung der in Österreich
geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungs-
gemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze
erfordern, dass ich die Standesregeln einhalte und die Prüfung so
plane und durchführe, dass ich mir mit hinreichender Sicherheit
ein Urteil darüber bilden kann, ob der Jahresabschluss frei von
wesentlichen Fehldarstellungen ist.
Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlun-
gen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Be-
träge und sonstigen Angaben im Jahresabschluss. Die Auswahl
der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des
Revisors unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos
eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund
von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vor-
nahme dieser Risikoeinschätzung berücksichtigt der Revisor das
interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Jahres-
abschlusses und die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft
von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedin-
gungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch
um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrol-
len der Genossenschaft abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner
die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bilanzie-
rungs- und Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen
Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie
eine Würdigung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses.
Ich bin der Auffassung, dass ich ausreichende und geeignete
Prüfungsnachweise erlangt habe, sodass meine Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für unser Prüfungsurteil darstellt.
Prüfungsurteil
Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund
der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss nach meiner Beurteilung den gesetzlichen
Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Ver-
mögens- und Finanzlage der Genossenschaft zum 31. Dezember
2009 sowie der Ertragslage der Genossenschaft für das Ge-
schäftsjahr vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2009 in Überein-
stimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßi-
ger Buchführung.
Aussagen zum Lagebericht
Der Lagebericht ist auf Grund der gesetzlichen Vorschriften da-
rauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht
und ob die sonstigen Angaben im Lagebericht nicht eine falsche
Vorstellung von der Lage der Genossenschaft erwecken. Der Be-
stätigungsvermerk hat auch eine Aussage darüber zu enthalten,
ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss in Einklang steht
und ob die Angaben nach § 243a UGB zutreffen.
Der Lagebericht steht nach meiner Beurteilung in Einklang mit
dem Jahresabschluss. Die Angaben gemäß § 243a UGB sind
zutreffend.
Innsbruck, am 15. Feber 2010
Mag. Robert Eiweck
Oberrevisor
Bestätigungsvermerk
Bericht des Aufsichtsrates
Gewinnverteilungsvorschlag
des Vorstandes gem. § 126 AktG
Dr. Hannes Schmid
Sprecher des Vorstandes
MMag. Reinhard Mayr
Mitglied des Vorstandes
Mag. Gobert Sternbach
Mitglied des Vorstandes
Dr. Hans Unterdorfer
Mitglied des Vorstandes
Der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2009 wird in der Höhe von Euro 6.404.020,50 ausgewiesen. Der Vorstand schlägt vor, für das
Geschäftsjahr 2009 eine Dividende von Euro 80,-- je Aktie auf das bezugsberechtigte Grundkapital von 80.000 Aktien auszuschütten
und den verbleibenden Rest auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Aufsichtsrat hat in seinen Sitzungen die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und wurde vom
Vorstand über alle bedeutsamen Vorfälle und die Entwicklung des Institutes während des Geschäftsjahres 2009 regelmäßig informiert.
Der Jahresabschluss wurde vom Aufsichtsrat geprüft und mit den ordnungsmäßig geführten Büchern und Bilanzunterlagen überein-
stimmend befunden. Der vom Vorstand vorgelegte Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Diese Prüfungen haben
keinerlei Anlass zu Beanstandungen ergeben.
Weiters schließt sich der Aufsichtsrat dem Gewinnverteilungsvorschlag des Vorstandes an.
Direktor Josef Graber
Vorsitzender des Aufsichtsrates